Gemäß § 3 des Niedersächsisches HundeGesetzes ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Ersthundehalter erforderlich. Der Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Nur der Halter/die Halterin muss eine Sachkunde nachweisen und die Sachkundeprüfung nur einmalig erfolgreich ablegen.
Das heißt, sofern der Halter einmal erfolgreich eine Prüfung abgelegt hat, muss diese nicht bei Anschaffung eines weiteren Hundes wiederholt werden.
Die erforderliche Sachkunde besitzt schon, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat. Wer nach dem 1. Juli 2011 die Hundehaltung aufgenommen hat, gilt nur als sachkundig, wenn er bereits in den letzten zehn Jahren zuvor über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat.
Der theoretische Sachkundenachweis kann von den Haltern als Online-Test oder als Papierfragebogen abgelegt werden. Es handelt sich um einen Multiple-Choice Test bestehend aus 35 Fragen. Die Themenbereiche umfassen: Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht. Der Schwerpunkt der praktischen Prüfung liegt nicht auf der Überprüfung des Ausbildungsstandes des Hundes, sondern auf der Überprüfung der Sachkunde des Halters.
Bei uns können Sie sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung absolvieren. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an!